lizenzierte Ausbildung

VDT-lizenzierte Tennislehrerausbildung zeitlich neu strukturiert:

Die Ausbildung zum(r) VDT-lizenzierten Tennislehrer(in) umfasste bisher 4 viertägige Lehrgänge und 2 dreitägige Praktika.
Künftig gliedert sich die Ausbildung in 7 dreitägige Lehrgänge. Sämtliche Lehrgänge finden grundsätzlich von Freitag bis Sonntag statt. Mit der Änderung folgt die VDT-Ausbildungsstätte Kelheim den Anregungen der Teilnehmer, welche nun die Ausbildung überwiegend an den „freien“ Wochenenden absolvieren können.

Umfang und Ablauf der Ausbildung

  • Die Ausbildung umfaßt 300 Unterrichtseinheiten (UE). Dabei werden 205 UE innerhalb der Lehrgänge und Praktika absolviert. Die verbleibenden 95 UE sind als on the job training in den Ausbildungsgang integriert.
  • Die Ausbildung gliedert sich in 7 dreitägige Lehrgänge (jeweils freitags bis sonntags) .
  • Die Lehrgänge sind zeitlich so angelegt, dass die Ausbildung innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen werden kann. Die Meldung zum Prüfungslehrgang muss spätestens im dritten Jahr nach Beginn der Ausbildung erfolgen.

Der(ie) Absolvent(in) hat nach bestandener Prüfung einen hauptberuflichen Status. Die Lizenz gilt jeweils für 3 Jahre, bezogen auf das Kalenderjahr der Ausstellung. Die Verlängerung der Lizenz setzt die Teilnahme an einer Fortbildung von mindestens 15 UE innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer voraus.

Kosten der Ausbildung

  • Die Ausbildungs- und Prüfungskosten tragen die Teilnehmer(innen).
  • Für die Eignungsprüfung ist derzeit eine Gebühr von 75,- € zu entrichten.
  • Die Ausbildungskosten betragen derzeit 75,- € pro Tag und Teilnehmer(in).
  • Die Prüfungsgebühr beträgt 75,- € und ist beim Prüfungslehrgang zu entrichten.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Bewerber(innen) müssen zu Beginn des ersten Lehrgangs, den sie im Rahmen der Ausbildung besuchen, Mitglied im VDT e. V. werden.
  • Ausreichende Kenntnis der deutschen Sprache
  • Vollendung des 16. Lebensjahres im Jahr des Ausbildungsbeginns
  • Nachweis über den erfolgreich absolvierten Aufnahmetest (Eignungsprüfung)
  • Ärztliches Zeugnis (nicht älter als 3 Monate) darüber, dass Körper- und Gesundheitszustand die Ausübung des Tennislehrer(innen)berufs gestatten
  • Amtliches (polizeiliches) Führungszeugnis (nicht älter als drei Monate)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem 16stündigen Erste-Hilfe-Kurs
  • Alle erforderlichen Unterlagen müssen zu Beginn des ersten Lehrgangs, an dem der(ie) Auszubildende teilnimmt, vorgelegt werden.

Eignungsprüfung

  • Jede(r) Bewerber(in) hat in folgenden Bereichen eine Eignungsprüfung abzulegen: Technikdemonstration, Zuspiel und Spielfähigkeit.
  • Die Prüfung beinhaltet im Bereich der Technikdemonstration die Grundlinienschläge mit Vorhand und Rückhand als Drive, Topspin und Slice, die Flugbälle mit Vorhand und Rückhand, den Schmetterball, sowie den Aufschlag in den Variationen als Drive, Topspin und Slice.
  • Die Prüfung des Zuspiels erfolgt entsprechend der im Rahmen der Technikdemonstration zu absolvierenden Schläge.
  • Im Bereich der Spielfähigkeit werden zwei Spielformen geprüft: Zum einen muß die Spielform des „Hosenträgers“, d.h ein Spieler spielt cross, der andere spielt longline, von der Grundlinie gespielt werden. Zum anderen muß die Spielform „Serve and Volley“ demonstriert werden.
  • Die Eignungsprüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend bewertet wurden.

Anerkennung anderer Ausbildungsgänge

  • Tennislehrer(innen) mit ausländischer Lizenz, sowie Sportstudenten(innen) mit abgeschlossener Ausbildung im Fach Tennis und der Mindestnote 3, können auf Antrag einen Erlaß verschiedener Ausbildungsteile erhalten.

Weitere Informationen und Anmeldung

Information und Anmeldung:
VDT-Bundesgeschäftsstelle
Hafenstr. 10
45356 Essen
Tel.-Nr.: 0201-660058
Fax-Nr.: 0201-610991

Otto Wagner
Am Urnenfeld 7
93309 Kelheim
Telefon : 09441-10976 – Fax: 09441-703118
e-mail: wagner@vdt-tennis.de

vdtliz2017

 

– NEU –
Im Rahmen der Ausbildung zum VDT-lizenzierten Tennislehrer ist es ab sofort nicht mehr notwendig, die einzelnen Lehrgänge in einer vorgegebenen Reihenfolge zu absolvieren. Die Lehrgänge sind jetzt mit Schwerpunkten ausgestaltet.

Lediglich der Prüfungslehrgang setzt eine erfolgreiche Teilnahme an den übrigen Lehrgängen voraus. Mit dieser Neustrukturierung will der VDT den Teilnehmern mehr Flexibilität bei ihrer Ausbildungsplanung geben.