Datenschutzerklärung

Wie in den Medien schon oft gehört beginnt morgen am 25.5.18 das Inkrafttreten der Datenschutzverordnung.

Um nicht in die Fänge der Abmahnanwälte zu kommen, bedarf es ganz dringend der Implementierung einer Datenschutzerklärung auf der eigenen Webseite.
Diese sollte nicht Teil des Impressums sein, sondern eine eigene Seite, die von überall mit einem Klick zu öffnen ist.

Es gibt nicht die Musterdatei, weil verschiedene Webhoster in Frage kommen und einige mehr oder weniger die Dienste von Dritten auf Ihrer Homepage benutzen.

Wichtig ist die Benennung des Verantwortlichen, der Zweck der Datenverarbeitung und die Hinweise auf die Serverlogs. Außerdem muss der Besucher auf seine Rechte hingewiesen werden sowie auf die Inhalte von Drittanbietern (FB-Like-Button, Twitter, Youtbe, googlemaps, googleanalytics etc), wenn diese benutzt werden.

Hier ist eine Mustererklärung, die an die eigenen Bedürfnisse angepasst werden muss:
Musterdatenschutzerkärung-nach-der-DSGVO
im docx-Format

Hier ein Link zu einem Generator der die gängigsten Drittanbieter einbindet:
https://www.anwalt.de/vorlage/muster-datenschutzerklaerung.php# 

Hier ist ein Beispiel für eine Erklärung, wo die Tennisschule / Tennislehrer nur Informationen auf der Homepage anbietet, keinen Shop:
VDT_DSE
(im ODT-Format)
Es muss dann noch angepasst / gelöscht  werden, welche Drittanbieter auf Ihrer Homepage benutzt werden.

Diese Muster. und Beispielerklärung sind ohne Gewähr auf Richtigkeit und Vollständigkeit.